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   BFH, 18.05.2017 - IV R 30/15   

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https://dejure.org/2017,24985
BFH, 18.05.2017 - IV R 30/15 (https://dejure.org/2017,24985)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2017 - IV R 30/15 (https://dejure.org/2017,24985)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - IV R 30/15 (https://dejure.org/2017,24985)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 2 Abs 2 S 1, GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 14 S 3, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, GewStG VZ 2007
    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum

  • Bundesfinanzhof

    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 1 GewStG 2002, § 9 Nr 1 S 2 GewStG 2002, § 14 S 3 GewStG 2002, § 15 Abs 3 Nr 2 EStG 2002, GewStG VZ 2007
    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum

  • IWW

    § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § ... 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 6 GewStG, § 14 GewStG, § 10 Abs. 1 GewStG, § 14 Satz 1 GewStG, § 14 Satz 3 GewStG, § 7 Satz 1 GewStG, §§ 8, 9 GewStG, § 7 Satz 2 Nr. 1 Alternative 1 GewStG, § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der gewerblichen Tätigkeit einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co. KG

  • rewis.io

    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der gewerblichen Tätigkeit einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de

    GewStG § 9 Nr. 1 S. 2
    Beendigung der gewerblichen Tätigkeit einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de

    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft - und die sachliche Gewerbesteuerpflicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch bei Beendigung der grundstücksverwaltenden Tätigkeit

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 2, GewStG § 9 Nr 1 S 2
    Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Kapitalforderung, Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - 6 K 6359/12

    Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrags 2007

    Auszug aus BFH, 18.05.2017 - IV R 30/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Mai 2015 6 K 6359/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 5. Mai 2015  6 K 6359/12 entschied das Finanzgericht (FG), die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung lägen vor.

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns

    Auszug aus BFH, 18.05.2017 - IV R 30/15
    Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs werden danach --anders als bei Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt-- nicht mehr von der Steuerpflicht erfasst (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 17, m.w.N.; vom 24. April 1980 IV R 68/77, BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658).
  • BFH, 24.04.1980 - IV R 68/77

    GmbH - Einstellung der werbenden Tätigkeit - Liquidation - Gewerbesteuerpflicht

    Auszug aus BFH, 18.05.2017 - IV R 30/15
    Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs werden danach --anders als bei Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt-- nicht mehr von der Steuerpflicht erfasst (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 17, m.w.N.; vom 24. April 1980 IV R 68/77, BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658).
  • BFH, 20.02.2024 - IX R 27/23

    Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht endet deshalb mit der dauerhaften Einstellung der werbenden Tätigkeit (Betriebseinstellung oder Betriebsbeendigung, vgl. BFH-Urteile vom 18.05.2017 - IV R 30/15, Rz 18; vom 07.09.2016 - IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 35 f.).

    Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs werden danach --anders als bei Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt-- nicht mehr von der Steuerpflicht erfasst (BFH-Urteil vom 18.05.2017 - IV R 30/15, Rz 18, m.w.N.).

    Nach dem Ende der werbenden Tätigkeit des Betriebs entstehende Gewinne oder Verluste zählen dementsprechend nicht mehr zum Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.05.2017 - IV R 30/15, Rz 18).

  • BFH, 22.02.2024 - IV R 14/21

    Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht endet deshalb mit der dauerhaften Einstellung der werbenden Tätigkeit (Betriebseinstellung oder Betriebsbeendigung, vgl. BFH-Urteile vom 18.05.2017 - IV R 30/15, Rz 18; vom 07.09.2016 - IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 35 f.).

    Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs werden danach --anders als bei Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt-- nicht mehr von der Steuerpflicht erfasst (BFH-Urteil vom 18.05.2017 - IV R 30/15, Rz 18, m.w.N.).

    Nach dem Ende der werbenden Tätigkeit des Betriebs entstehende Gewinne oder Verluste zählen dementsprechend nicht mehr zum Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.05.2017 - IV R 30/15, Rz 18).

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

    Insoweit habe der BFH mit Urteil vom 18. Mai 2017, IV R 30/15, darauf hingewiesen, dass auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG die sachliche Gewerbesteuerpflicht nur bestehe, wenn und solange sie einen Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuerrechts unterhalte.

    aa) Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BFH (insbesondere BFH, Urteile vom 18. Mai 2017, IV R 30/15, BFH/NV 2017, 1191 und vom 06. Juni 2019, IV R 30/16, BFH/NV 2019, 994), der der Senat folgt, unterlag die Klägerin in den Streitjahren nicht bereits deswegen der sachlichen Gewerbesteuerpflicht, weil es sich bei ihr bis zum 13. November 2006 um eine gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelte oder weil sie in den Streitjahren durch ihre Beteiligung an G-GmbH & Co. KG einkommensteuerlich gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG erzielte (vgl. zu letzterem die Ausführungen oben unter 1. b) aa) der Entscheidungsgründe).

  • FG Bremen, 18.10.2017 - 3 K 36/17

    Keine erweiterte Kürzung bei unterjähriger Veräußerung des einzigen Grundstücks

    Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft endet die sachliche Gewerbesteuerpflicht, ebenso wie bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften, mit dem Ende der werbenden Tätigkeit (BFH-Urteil vom 18. Mai 2017 IV R 30/15, BFH/NV 2017, 1191 , [...] Rz 18 m.w.N.).

    Anders als die GmbH & Co. KG in dem vom BFH mit Urteil in BFH/NV 2017, 1191 ([...] Rz 20 f.), entschiedenen Fall war die Klägerin im vorliegenden Verfahren weiterhin werbend tätig; sie war im Februar 2007 nicht bereits aufgelöst und hat sich auch nicht auf Liquidierungsmaßnahmen (z.B. Einziehung von Mietzahlungen und Auskehrung an die Käuferin, Ein- und Auszahlung von Betriebskostendifferenzen, Abwicklung der Bankenfinanzierung) beschränkt.

  • FG Hamburg, 04.05.2021 - 2 K 61/19

    Tonnagebesteuerung: Hinzurechnung von Sondervergütungen

    Nach Ende der werbenden Tätigkeit des Betriebs eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft entstehende Gewinne oder Verluste zählen nicht mehr zum Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG (vgl. nur BFH-Urteile vom 18. Mai 2017, IV R 30/15, BFH/NV 2017, 1191, Rz. 18; vom 20. September 2012, IV R 36/10, BFH/NV 2013, 138, Rz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 12 U 30/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen Kommanditist wegen "Scheingewinnbezug"

    Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs werden danach - anders als bei Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt - nicht mehr von der Steuerpflicht erfasst (BFH, Urteil vom 18. Mai 2017 - IV R 30/15, juris Rn. 18; Urt. v. 20.09.2012, a.a.O. Rn. 17 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 8 K 8310/15

    Tätigkeits- und zeitraumbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernis in

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Gerichts vom 03. September 2013 (6 K 6111/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 1950), denn hier hatte der 6. Senat nur entschieden, dass bei unterjähriger Veräußerung des (letzten oder einzigen) Grundstücks die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gewährt werden könne, wenn in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung die Geschäftstätigkeit eingestellt und die Mitunternehmerschaft liquidiert werde (vgl. dazu später auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Mai 2015, 6 K 6359/12, EFG 2015, 1468; BFH, Urteil vom 18. Mai 2017, IV R 30/15, BFH/NV 2017, 1191).
  • FG Münster, 27.10.2022 - 10 K 3572/18

    Pflicht zur Anwendung der erweiterten Kürzung zur Ermittlung des

    Die vorgenannte Entscheidung ist zwar im Ergebnis vom BFH bestätigt bzw. aufrecht erhalten worden, jedoch mit einer anderen Begründung (vgl. BFH, Urteil vom 18.5.2017 IV R 30/15, BFH/NV 2014, 1191).
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